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BEDINGUNGEN FÜR DEN PARALLEL ACTIVE STATION
SOFTWARE MAINTENANCE SERVICE

Aktiv ab Mai 2026

Diese Übersetzung wurde maschinell erstellt und dient nur zu Informationszwecken. Nur die englische Version ist rechtsverbindlich.

Diese Parallel Active Station Software-Wartungsdienstbedingungen (im Folgenden als diese "Bedingungen" bezeichnet) stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Synology Inc. (im Folgenden als "Synology" bezeichnet) und Ihnen bzw. der von Ihnen vertretenen juristischen oder sonstigen Person (im Folgenden als "Sie" bezeichnet) dar. Diese Bedingungen gelten für die Software-Wartungsdienste (im Folgenden als "Wartungsdienste" oder der "Dienst" bezeichnet) für das Parallel Active Station (PAS) Produkt, das von Synology bereitgestellt wird, unabhängig davon, ob dieses Produkt direkt von Synology verkauft oder über einen Synology-Partner verkauft oder geliefert wird.

Wenn Sie die Lizenz für den Dienst aktivieren oder den Dienst anderweitig annehmen, bedeutet dies, dass Sie diese Bedingungen sowie die Bestimmungen der Synology, Inc. Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) verstanden haben und ihnen zustimmen. Sollten Sie eine der oben genannten Bestimmungen nicht einhalten können, kann Synology den Dienst widerrufen oder die Bereitstellung einstellen.

1. Begriffsbestimmungen

Für diese Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

1.1. Software-Wartungsdienst: Bezieht sich auf die von Synology für Parallel Active Station Produkte bereitgestellten Software-Wartungs- und Aktualisierungsdienste.

1.2. Partner: Bezeichnet einen Vertriebspartner oder Servicepartner, der im Rahmen des Synology-Partnerprogramms benannt wurde.

1.3. Lizenzschlüssel: Bezeichnet den von einem Partner erworbenen Lizenz-Identifikationscode; ein Lizenzschlüssel wird erst wirksam, nachdem er mit einer Geräte-Seriennummer verknüpft und im Partner-Portal erfolgreich aktiviert wurde.

1.4. Lizenzdatei: Bezeichnet die Lizenzdatei, die im Partner-Portal nach der Aktivierung eines Lizenzschlüssels generiert wird. Sobald der Partner oder Sie die Lizenzdatei auf das PAS-System hochladen und anwenden, können die entsprechenden Wartungsdienste genutzt werden.

1.5. Partner-Portal: Ein ausschließlich für Partner bereitgestelltes System, über das Partner Lizenzschlüssel mit PAS-Geräten verknüpfen und Lizenzdateien generieren können.

1.6. Software-Updates: Bezieht sich auf regelmäßige Updates, Funktionsverbesserungen, Versions-Patches und Sicherheitspatches (einschließlich Sicherheits-Hotfixes für bekannte Schwachstellen oder CVE-Probleme), die für DiskStation Manager Enterprise (DSM Enterprise) bereitgestellt werden.

1.7. Aktivierungsdatum: Bezeichnet das Datum, an dem ein Partner einen Lizenzschlüssel im Partner-Portal mit der Gehäuse-Seriennummer und den Controller-Seriennummern eines PAS-Geräts verknüpft und die Lizenzaktivierung abschließt; dieses Datum kann nachträglich nur mit schriftlicher Zustimmung von Synology geändert werden.

1.8. Ablaufdatum: Bezeichnet das Datum, an dem die Lizenz endet, berechnet durch Addition des gültigen Lizenzzeitraums zum Aktivierungsdatum.

1.9. Zeitzone: Alle in diesen Bedingungen genannten Daten und Uhrzeiten werden auf Grundlage der koordinierten Weltzeit (UTC) berechnet.

2. Inhalt und Umfang des Wartungsdienstes

2.1. Leistungsumfang
Während des Wartungsdienstzeitraums stellt Synology für PAS-Systeme, die im Partner-Portal korrekt aktiviert und angewendet wurden, den Dienst gemäß diesen Bedingungen bereit. Ist der Dienst für das PAS-System nicht aktiviert oder angewendet, können Sie weiterhin andere integrierte Produktfunktionen des PAS-Systems entsprechend der ursprünglichen Produktkonzeption nutzen. Wenn Sie diesen Wartungsdienst nicht korrekt aktivieren, haftet Synology nicht für Folgen, die daraus entstehen, dass Sie relevante Patches gemäß den veröffentlichten Inhalten nicht erhalten, installieren oder implementieren.

2.2. Nutzungsbeschränkungen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Synology dürfen Sie die Rechte an diesem Wartungsdienst nicht an Dritte vermieten, übertragen, vertreiben, lizenzieren, verleihen oder verpachten.

2.3. Verpflichtendes Upgrade
Synology kann, wenn erforderlich, vom Kunden verlangen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestimmte Software- oder Firmware-Upgrades durchzuführen, um bestehende oder potenzielle Probleme zu beheben; solche Änderungen dürfen jedoch die bestehenden erworbenen Rechte des Kunden nicht beeinträchtigen, sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen beiden Parteien vereinbart wurde.

2.4. Beginn und Beendigung des Wartungsdienstes
Der Dienst beginnt mit dem Aktivierungsdatum des Wartungsdienstes und endet mit Ablauf der Lizenz; wenn Sie den Vertrag nicht fristgerecht verlängern, kann Synology den Dienst ohne Übergangsfrist sofort beenden.

2.5. Beschränkung der Aktivierungshäufigkeit
Jeder Satz von Lizenzschlüsseln darf im Partner Portal nur einmal aktiviert werden. In besonderen Fällen (wie z. B. RMA oder wenn Controller oder Geräte repariert oder ersetzt werden) und sofern Synology dies für angemessen hält, kann Synology bei der Übertragung oder erneuten Bindung von Lizenzen unterstützen. Der Kunde ist verpflichtet, die von Synology angeforderten relevanten Nachweise und defekten Geräte/Controller zur Verfügung zu stellen, um die Bearbeitung zu ermöglichen.

2.6. Maximale Aktivierungsdauer
Wenn ein Partner den Service für ein einzelnes Gerät im Partner Portal aktiviert oder verlängert, darf der fortlaufende Gültigkeitszeitraum nach einer einzelnen Aktivierung höchstens sieben (7) Jahre betragen. Überschreitet der Gültigkeitszeitraum nach der Anwendung diese Grenze oder liegen andere außergewöhnliche Umstände vor, muss dies einer gesonderten Prüfung und Anpassung durch Synology unterzogen werden.

2.7. Voraussetzungen für den Wartungsservice
Um den Service bereitzustellen, müssen Sie oder der Partner im Voraus die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

2.7.1. Der Partner hat den Wartungsservice für das PAS-Gerät im Partner Portal korrekt aktiviert.

2.7.2. Das PAS-Gerät wurde gemäß den Anweisungen von Synology korrekt installiert und ist startfähig, und der Wartungsservice wurde angewendet.

2.7.3. Ihre Systemsoftware, Firmware oder zugehörige Dateien wurden weder von Ihnen noch von Dritten direkt oder indirekt verändert, ergänzt oder modifiziert. Sollte einer der oben genannten Umstände festgestellt werden, kann Synology nach eigenem Ermessen die Bereitstellung des Service aussetzen oder die Wiederherstellung auf die offiziell unterstützte Version verlangen.

2.8. Migrationsrichtlinie
Aktivierte Wartungsservices dürfen grundsätzlich nicht auf andere Geräte übertragen oder gebunden werden; in besonderen, von Synology festgelegten Fällen, wie z. B. genehmigtem RMA oder Geräteaustausch, kann Synology jedoch bei der Übertragung oder erneuten Bindung von Lizenzen unterstützen. Der Kunde muss auf Anfrage von Synology die entsprechenden Unterlagen oder defekten Geräte bereitstellen.

2.9. Verlängerungsrichtlinie
Dreißig (30) Tage vor Ablauf des Wartungsservice wird Synology eine schriftliche Benachrichtigung über das Ablaufdatum entweder über den Partner oder an Ihre registrierte E-Mail-Adresse senden. Wenn Sie die Verlängerung nicht vor Ablauf durchführen, wird der Wartungsservice mit Ablaufdatum sofort ausgesetzt. Sie können die Lizenz dann gemäß den zu diesem Zeitpunkt von Synology bekanntgegebenen Verfahren erneut erwerben und aktivieren.

2.10. Rückerstattungsrichtlinie
Nach der Aktivierung eines Lizenzschlüssels ist eine Rückerstattung ausgeschlossen; jedoch kann Synology im Falle einer einseitigen Beendigung oder Änderung des Service und sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien besteht, die bereits gezahlten Wartungsservice-Gebühren anteilig für den nicht genutzten Zeitraum (abzüglich angemessener Verwaltungskosten) zurückerstatten oder eine andere von beiden Parteien vereinbarte Lösung anbieten.

2.11. Ende der Verfügbarkeit und des Supports
Wenn Parallel Active Station-Produkte das Ende der Verfügbarkeit erreichen, stellt Synology den Verkauf dieses Wartungsservice für diese Modelle ein. Sollten Sie noch nicht abgelaufene Wartungsservices besitzen, kann Synology unter bestimmten Umständen nur die notwendigen Sicherheitspatches bereitstellen. Falls ein solcher eingeschränkter Support angeboten wird, kann Synology verlangen, dass Sie die entsprechenden Maßnahmen gemäß den Anweisungen von Synology durchführen; maßgeblich ist dabei der offizielle Inhalt der Synology-Ankündigungen.

2.12. Ausschlüsse
Im Falle einer der folgenden Umstände kann Synology den gesamten oder einen Teil dieses Wartungsservice aussetzen oder beenden und Sie je nach Schwere des Falls zur Behebung oder Wiederherstellung auffordern:

2.12.1. Sie umgehen oder versuchen, die technischen Einschränkungen dieses Wartungsservice auf irgendeine Weise zu umgehen, oder führen Reverse Engineering, Dekompilierung, Demontage oder andere nicht autorisierte Änderungen an diesem Wartungsservice ganz oder teilweise durch.

2.12.2. Produkte, Software oder Komponenten werden aus nicht von Synology autorisierten Quellen bezogen und in Verbindung mit Synology-Produkten verwendet; oder andere von Synology als nicht konform eingestufte Nutzungsszenarien.

3. Kundenverantwortlichkeiten

3.1. Verwaltung von Lizenzschlüsseln und Lizenzdateien
Sie müssen die Lizenzschlüssel und Lizenzdateien ordnungsgemäß aufbewahren, um Verlust oder unbefugte Nutzung zu verhindern. Im Falle von Verlust oder Weitergabe müssen Sie Synology umgehend benachrichtigen. Synology ist nicht verpflichtet, den ursprünglichen Lizenzschlüssel erneut auszustellen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2. Installation und Umsetzung
Sie sind (entweder direkt oder über einen Partner) für die Durchführung der Installationsaufgaben von Software-Updates und Upgrades sowie für die Einhaltung der entsprechenden Betriebsberechtigungen und Umgebungsanforderungen verantwortlich. Falls Synology die Installation im Auftrag des Kunden durchführen soll, können die Parteien gesondert kostenpflichtige Leistungen vereinbaren.

4. Verantwortlichkeiten von Synology und Haftungsausschluss

4.1. Datenerhebung und Datenschutz
Um diese Maintenance Services bereitzustellen und Missbrauch zu erkennen, kann Synology Daten wie System-UUIDs, Produkt-Seriennummern, Software-/Firmware-Versionen, Diagnoseprotokolle und nicht personenbezogene Nutzungsstatistiken erfassen. Die Erhebung, Nutzung, Aufbewahrung und Offenlegung solcher Daten unterliegt der Synology Privacy Statement und den entsprechenden Servicebedingungen; eine De-Identifizierung erfolgt unter angemessenen Umständen. Weitere Informationen finden Sie in der Synology Privacy Statement und der Offenlegung zur Datensammlung in Diensten.

4.2. Haftungsbeschränkung

4.2.1. Im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang haftet Synology nicht für Folgendes:

4.2.1.1. Indirekte oder Folgeschäden: Jegliche indirekten, zufälligen, besonderen oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Service ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Rufschädigung.

4.2.1.2. Datenverlust oder -beschädigung: Verlust, Löschung, Beschädigung oder Nichtverfügbarkeit von Daten aus jeglichem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwareprobleme, Benutzeraktionen oder externe Faktoren (wie Malware). Sie sollten eine zuverlässige Backup-Strategie gemäß den empfohlenen Praktiken von Synology verfolgen.

4.2.1.3. Abhängigkeiten von Drittanbietern: Ausfälle oder Verzögerungen, die durch Hardware, Software, Netzwerke oder andere Dienste verursacht werden, die nicht von Synology stammen und außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Synology liegen.

4.2.1.4. Höhere Gewalt: Verzögerungen, Ausfälle oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung, die durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Synology verursacht werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Cyberangriffe auf die Infrastruktur oder globale Ausfälle).

4.2.2. Die Gesamthaftung von Synology Ihnen gegenüber aus diesen Bedingungen oder dem Service übersteigt nicht den Gesamtbetrag, den Sie tatsächlich für den Erwerb des Service bezahlt haben.

4.3. Freistellung
Sie erklären sich, im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang, bereit, die volle Verantwortung für jegliche Ansprüche, Klagen oder sonstige rechtliche Verfahren sowie für Schäden, Verluste oder Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten) zu übernehmen, die Synology und seinen verbundenen Unternehmen, Vertretern oder Mitarbeitern durch Ihre unbefugte Nutzung des Service oder durch Ihre Verletzung dieser Bedingungen, der EULA oder geltender Gesetze und Vorschriften entstehen; und Sie werden Synology und andere vollständig von solchen Schäden freistellen und verteidigen.

4.4. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht Taiwans und sind entsprechend auszulegen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, einschließlich ihrer Entstehung, Gültigkeit, Erfüllung oder Beendigung, vereinbaren beide Parteien, dass das Bezirksgericht Taipeh, Taiwan, als Gericht erster Instanz zuständig ist.

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